11. Corona-Bekämpfungsverordnung

Liebe Handballfreunde,

zum 16. September gilt die neue 11. Corona-Bekämpfungsverordnung in Rheinland-Pfalz. Insbesondere die Formulierung: „Das gemeinsame sportliche Training und der Wettkampf sind in festen Kleingruppen von insgesamt bis zu 30 Personen zulässig. Im Einzelfall kann diese Anzahl überschritten werden, wenn für die Durchführung eines ordnungsgemäßen und regelkonformen Wettkampfes die Notwendigkeit besteht, dass mehr Sportlerinnen und Sportler teilnehmen müssen."  bedarf der Klärung durch die verantwortlichen Stellen. Hierzu streben wir eine einheitliche Umsetzung für die Handballverbände in Rheinland-Pfalz und möglichst auch für die Oberliga RPS an. Diese Klärung konnte bis zum Redaktionsschluss unseres Mitteilungsblattes (16.09.2020) nicht abgeschlossen werden.

Für die anstehenden Qualifikationsspiele zur Jugendoberliga RPS und für die weiteren Freundschaftsspiele im PfHV gilt ab sofort:

30 Sportler*innen (d.h. pro Mannschaft max. 15 Spieler*innen / Trainer*innen / Betreuer*innen) sind zugelassen. Die beiden Schiedsrichter*innen, Zeitnehmer*innen, Sekretär*innen und Wischer*innen, ebenso ein/e Schiedsrichter-Betreuer*in („Schiedsrichter-Coach“) sehen wir vorbehaltlich der abschließenden Klärung als für die Durchführung eines ordnungsgemäßen und regelkonformen Wettkampfes notwendig an. D.h. Schiedsrichter*innen, Zeitnehmer*innen, Sekretär*innen und Wischer*innen, ebenso ein/e Schiedsrichter-Betreuer*in („Schiedsrichter-Coach“) sind auf dem Erfassungsbogen „Sportler“ versehen mit dem Hinweis „notwendig für die Durchführung eines ordnungsgemäßen und regelkonformen Wettkampfes“ zu erfassen.

Natürlich sind alle auf dem Erfassungsbogen „Sportler“ registrierten Personen von der maximalen Zuschauerzahl gemäß dem genehmigten Hygienekonzept für die jeweilige Spielhalle (aktuelle generelle Obergrenze in RLP: 250) abzuziehen.

Wir informieren Euch sobald eine Rückmeldung aus dem Ministerium in Mainz und vom LSB Rheinland-Pfalz vorliegt über die weitere Entwicklung.

Auch das Thema „rote Karte“ ist im Zuge der Erfahrung aus den Freundschaftsspielen nochmals zu sensibilisieren:

 

Wird ein/e Spieler*in disqualifiziert, muss der/die Spieler*in vom Spielfeld in den Kabinenbereich. Er/sie darf nicht direkt auf die Tribüne! Wenn er/sie in den Zuschauerbereich möchte, muss er/si, mit Maske den Kabinenbereich durch dessen Ausgang verlassen, den Zuschauerbereich durch dessen Eingang entsprechend dem jeweiligen Hygienekonzept mit Maske betreten, seine/ihre Hände neu desinfizieren, sich als Zuschauer*in registrieren lassen, hier gilt mit Maske auf die Tribüne zu gehen und dort einen zugewiesenen Platz einzunehmen, bzw. sich mit Abstand einen Platz aussuchen (es gilt das jeweilige Hygienekonzept des Heimvereins). Nach Einnahme eines entsprechenden Sitzplatzes kann er/sie die Maske wieder abnehmen. Sollte er/sie nach Spielende wieder in den Kabinenbereich zu seiner/ihrer Mannschaft wollen, gilt es den Weg zu den Kabinen erneut unter vollständiger Beachtung des Hygienekonzeptes vorzunehmen.

Ist der/die Spieler*in uneinsichtig, kann das nur den Hygieneanforderungen entsprechend funktionieren, wenn die Schiedsrichter den Trainer/Betreuer der beteiligten Mannschaft dazu auffordern mit dem/der disqualifizierten Spieler*in den oben aufgezeichneten Weg weitgehend mit "Abstand" bis in die Kabine zu begleiten, um dann möglichst "abgetrocknet" und mit Trainingsanzug den Zuschauerbereich mit Maske aufzusuchen. Sollte sich ein/e Spieler*in hier nicht an die Hygiene-Vorgaben halten, so gilt das Hausrecht des Gastgebers, d.h. im schlimmsten Falle besteht das Risiko einer Anzeige wegen der Missachtung der Corona-Bekämpfungsverordnung. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, das unsportliche Verhalten des Spielers/der Spielerin im Spielbericht zu vermerken. Somit kann der Fall bzw. das Fehlverhalten auch durch die sportrechtlichen Instanzen des PfHV beurteilt werden.

 

Ulf Meyhöfer

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