Wettkampfbestimmungen des DHB bis zur C-Jugend
oder auch: neue Deckungsvorgaben
Im Jahr 2013 hat der DHB die Jugend-Deckungsvorgaben neu definiert und mit einer Übergangsfrist von 2 Jahren als verbindlich für alle Landesverbände erklärt. Diese Verbindlichkeit ist ein großer Schritt nach vorne, da damit länderübergreifende Vergleiche einfacher werden und die Diskussion um verbandseigene Wege beendet ist. Diese Regelung ist auch und vor allem logische Folge aus den Rahmentrainingskonzeptionen.
Die Interessen im DHB sind teilweise sehr unterschiedlich, sodass ein Teil der Regelungen in den DHB-Vorgaben absichtlich sehr offen gehalten sind. Eine Arbeitsgruppe im PfHV hat die Vorgaben des DHB geschärft, präzise formuliert und aus der Vergangenheit bekannte Missverständnisse genauer definiert. Das Ziel in der Jugend ist dabei: "Spielen und fördern vor siegen" oder: "Individuell verantwortliches Agieren vor taktischem Agieren in einem bestimmten Abwehr-System"
Die bisherigen Vorgaben des PfHV sind im Vergleich zu anderen Landesverbänden sehr nahe an den neuen Regelungen. Entscheidendes ändert sich in der Pfalz in der E-Jugend (eine Halbzeit in der Spielform "2 mal 3 gegen 3"). Soviel, um denkbare Aufregung zu beruhigen und dem PfHV auf die Schultern zu klopfen.
Die neuen Deckungsvorgaben können ab sofort in der Form des bekannten "Deckungsheftchens" digital heruntergeladen werden. Sie gelten ab den Qualifikationsspielen für die Saison 2014/15 (ab Mai 2014). Diese Deckungsheftchen werden am Sa, 28.06.2014 beim Verbandstag in Lambsheim allen Verantwortlichen in angemessener Zahl zusätzlich in gedruckter Form (Din A6) zur Verfügung gestellt.
Als Sprecher der Arbeitsgruppe bedanke ich mich bei den Mitarbeitern der Arbeitsgruppe und appelliere an die verantwortlichen Trainer, den Sinn und das Ziel dieser Vorgaben im Sinne unseres Handballsports umzusetzen.
Danke für Euer Engagement
Bewertungsbogen
Vereine haben optional (bei Bedarf) die Möglichkeit, nach dem Spiel einen Bewertungsbogen zur Umsetzung dieser Vorgaben durch den Gegner bzw. Schiedsrichter des letzten Spiels beim Verband einzureichen. Nach dem Ausfüllen wird der Bewertungsbogen an die im Bogen angegebene Adresse gesendet. Der Verband wird nach Erhalt des Bogens Gespräche mit den Vereinen führen, die laut eingereichter Bewertungsbögen gegen die Deckungsvorgaben verstoßen haben und den Absender über das Ergebnis informieren.
Deckungsvorgaben (aktuell)
Um Talenten die Teilnahme an den Trainings der Auswahlstützpunkte zu ermöglichen, besteht im Bereich des Pfälzer Handball-Verbandes ein sog. Terminschutz. Das bedeutet, dass Saisonspiele des eigenen Vereines (an Tagen einer Veranstaltung eines Auswahlstützpunktes) nicht vor einer bestimmten Uhrzeit beginnen dürfen.
Bitte kontrollieren Sie rechtzeitig den Spielplan Ihres Kindes, ob sich versehentlich nicht doch ein Spiel „eingeschlichen“ hat, das so früh gelegt wurde, dass eine Teilnahme am Auswahlstützpunkt nicht möglich wäre und melden dies bitte umgehend Ihrem Vereinstrainer; eine Absage für das Training mit der Begründung "Saisonspiel" wird nicht akzeptiert. Die Saisonspiele sind durch den Terminschutz so spät gelegt, dass eine Teilnahme am Training und Saisonspiel möglich ist.
Saisonspiele an Trainingstagen
Spieler/innen, die den Lehrgängen/Trainings fernbleiben, dürfen für die Tage der Veranstaltung in keiner Mannschaft ihres Vereins zum Einsatz kommen, sofern keine Freigabe durch die einberufende Stelle (Stützpunktleiter) erfolgt ist. Bei Verstößen gegen dieses Verbot ist das Spiel der betreffenden Mannschaft als verloren zu werten und ihr Verein mit einer Geldstrafe zu belegen. Der Spieler / die Spielerin, der/die gegen das Verbot verstößt, kann gesperrt werden. (vgl. § 82 Abs. 4 SPO).
Dies bedeutet, dass eine Teilnahme an einem Spiel des eigenen Vereins am Tag eines Trainings nicht möglich ist, sofern man dieses Training nicht besucht hat. Dies betrifft nur den Tag des nicht besuchten Trainings (also nicht das ganze Wochenende) und trifft bei allen Abmeldegründen (Krankheit, Verletzung, privater Termin, etc.) zu.
Ausnahmegenehmigungen können bei der Vizepräsidentin Jugend in besonderen Fällen beantragt werden.
Da es in der Vergangenheit durch Absagen wegen Saisonspielen immer wieder zu Ungerechtigkeiten zwischen Vereinen kam, bitten wir um Verständnis, dass wir auf diese Regelung großen Wert legen.